



Meerbachhalle wieder geöffnet
18 Aug
Meerbachhalle wieder geöffnet
Seit dem vergangenen Donnerstag (13.08.2020) sind die städtischen Sporthallen wieder für den (planmäßigen) Trainings- und Übungsbetrieb und somit auch für den Handballsport geöffnet.
Diese positive Info hat der zuständige Sachbearbeiter der Stadt Nienburg/Weser, Bernd Schmidt, vor kurzem mitgeteilt.
Schmidt weist allerdings eindringlich darauf hin, dass die Corona-Virus-Pandemie noch nicht beendet ist und dass auch in den Sporthallen der Stadt Nienburg/Weser weiterhin für alle Nutzer*innen „Schutz- und Hygieneregeln“ gelten, die auch in der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Virus SARS-CoV-2“ nachzulesen sind.
Die Corona-Virus-Pandemie wird von der Stadt Nienburg/Weser im Zusammenhang mit der Nutzung der städtischen Sporthallen sehr ernst genommen. So wurden „Schutz- und Hygieneregeln“ von der Stadt Nienburg/Weser festgelegt, die in einzelnen Teilen über den von der CoronaVO vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Die aktuellen „Schutz- und Hygieneregeln“ für die Benutzung der städtischen Sporthallen (gültig ab 01.08.2020) sind im Folgenden aufgeführt.
1. Es ist nur kontaktloser Sport zulässig.
2. Beim Sport ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, einzuhalten.
3. Abweichend von Ziffer 1 und 2 ist die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 50 Personen zulässig. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden (siehe hierzu auch Ziffer 13).
4. Vor und nach dem Sport müssen sich alle Teilnehmenden gründlich die Hände waschen oder desinfizieren.
5. Sportgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
6. Die Sporthallen, Umkleide- und Duschräume sind regelmäßig und intensiv zu lüften.
7. Beim Betreten und beim Verlassen der Sporthallen sind Gruppenansammlungen und Warteschlangen zu vermeiden.
8. Zuschauer*innen sind zugelassen, wenn jede/r Zuschauer*in einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Haushalt noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält.
Beträgt die Zahl der Zuschauer*innen mehr als 50, so ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Zuschauer*innen die Sportausübung sitzend verfolgen, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes nach § 3 der Corona-VO getroffen werden und die Kontaktdaten jede*r Zuschauer*in erhoben und dokumentiert werden.
Es wird empfohlen, dass Zuschauer*innen beim Betreten der Sporthalle eine Mund-Nasen-Maske tragen müssen. Diese sollten sie erst abnehmen dürfen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Zuschauer*innen sollten, wenn sie ihren Sitzplatz verlassen, innerhalb des Sporthallen-Gebäudes grundsätzlich eine Mund-Nasen-Maske tragen.
9. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Toiletten dürfen nur unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, benutzt werden.
10. Die Geräteräume dürfen nur unter Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, betreten und benutzt werden.
11. Die Aufenthaltsräume sind geschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
12. Abweichend von Ziffer 11 können die Aufenthaltsräume für Sitzungen und Versammlungen benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sowie beim Aufenthalt im Aufenthaltsraum einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört, einhält.
13. Alle Teilnehmenden an den Trainings- oder Übungseinheiten sowie an Sitzungen und Versammlungen müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.
Anmerkung der Redaktion:
Die Ausübung des Handballsports fällt als Ausnahme von Ziffer 1 und 2 unter die Regelungen von Ziffer 3.
